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Allgemeines

Wir rechnen Ihre Rezepte ab, rufen Sie uns einfach an: Tel.:02173-973160

Grundlage der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die ärztliche Verordnung (Rezept). Diese muss bestimmte Angaben enthalten. Fehlen Angaben auf der Verordnung oder sind Angaben für die Kasse nicht schlüssig, so kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.

Achten Sie deshalb mit darauf, dass Ihr Arzt Ihnen ein vollständiges und korrektes Rezept ausstellt.

Notwendige Angaben des Arztes auf dem Rezept:

1. Dauerverordnung
2. Die Diagnose
3. Das Feld "7" (Hilfsmittel) ist auf dem Rezept anzukreuzen

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